Andreas Schmitz

Erschließungsbeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-00791-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66891-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Erschließungsbeiträge (1. Auflage)

§ 5 Erschließungsbeitragssatzung

I. Funktion der Erschließungsbeitragssatzung

1Der Gesetzgeber hat auf eine abschließende Vollregelung des Erschließungsbeitragsrechts verzichtet und es den Gemeinden überlassen, das Erhebungssystem für bestimmte Materien durch Satzung zu vervollständigen und so an die örtlichen Verhältnisse anzupassen. Das gilt für das Bundesrecht (§ 132 BauGB) wie für die Landesgesetze in Baden-Württemberg (§§ 2, 34, 39 Abs. 2 Satz 2 KAG BW) und Bayern (Art. 2, 5a Abs. 9 BayKAG in Verbindung mit § 132 BauGB). Das Erschließungsbeitragsrecht besteht also nicht allein aus den jeweiligen Parlamentsgesetzen, sondern auch aus den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Erschließungsbeitragssatzung. Es kann sich demnach in seiner konkreten Ausgestaltung von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Die Satzungen zählen zum Ortsrecht und binden – als Gesetze im materiellen Sinn – nicht nur die Verwaltungsbehörden, sondern auch Bürger und Gerichte.

2Eine gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung erfüllt zwei Funktionen: Zum einen ist sie Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (dazu § 15). Denn erst sie legt...