Erschließungsbeiträge
1. Aufl. 2017
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§ 4 Aufbau des Erschließungsbeitragsrechts
1Das Erschließungsbeitragsrecht gliedert sich in drei Phasen, die rechtslogisch, nicht unbedingt zeitlich, aufeinanderfolgen: die Aufwendungs-, die Verteilungs- und die Heranziehungsphase. Diese Unterscheidung erleichtert nicht nur das Verständnis des komplexen Rechtsgebiets und hilft, einen Überblick über die Fülle an Details zu behalten. Sie eröffnet vor allem den Weg zu einer sachgerechten Lösung vieler Einzelprobleme. Denn die Interessen der Gemeinde als Beitragsgläubigerin und der Anlieger als Beitragsschuldner sind in den einzelnen Phasen in unterschiedlicher Weise betroffen und bedürfen deshalb einer differenzierten Gewichtung.
I. Aufwand
2In der ersten Phase wird der beitragsfähige Erschließungsaufwand ermittelt. Es geht um die Erfassung derjenigen gemeindlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Erschließungsmaßnahme, auf deren Ersatz (Liquidierung) die folgenden Phasen abzielen. Als beitragsfähig dürfen bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nur diejenigen Kosten angesetzt werden, die der Gemeinde an einer beitragsfähigen Erschließungsanlage (§ 6), die planungsrechtlich rechtmäß...