Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht
12. Aufl. 2017
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Teil C: Besonderheiten bei Personengesellschaften
Kapitel 1: Handelsrechtliche Grundlagen
1.1 Allgemeines
1331Für Personengesellschaften gelten grundsätzlich die gleichen Buchführungsregeln wie für Einzelunternehmen. Unterschiede ergeben sich jedoch aus der Rechtsform. Dabei müssen natürlich auch handelsrechtliche Besonderheiten Berücksichtigung finden. Folgende Personengesellschaften sollen in diesem Teil besprochen werden:
die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Grundfall,
die OHG (offene Handelsgesellschaft),
die KG (Kommanditgesellschaft),
die GmbH & Co. KG und
die stille Gesellschaft.
Darüber hinaus sind weitere Gesellschaftsformen (z. B. die Partnerschaftsgesellschaft nach dem PartGG) denkbar, die hier nicht weiter besprochen werden sollen.
1.2 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
1332Die GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt) ist in den §§ 705–740 BGB geregelt. Diese Rechtsform gilt als Grundtyp einer Personengesellschaft. Daher gelten diese Vorschriften grundsätzlich auch für die anderen Gesellschaftsformen.
1.2.1 Rechtsfähigkeit einer GbR
1333Im Gegensatz zu juristischen Personen ist die GbR nicht voll rechtsfähig. Dennoch ist sie mit gewissen Rechtspflichten ausgestattet. So kann sie z. B. selber vor ...