Klaus Strohner, Marcus Gödtel

Reisekosten

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62643-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64513-6

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Reisekosten (3. Auflage)

G. Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten

I. Grundsätzliches

1871Bei einem Kfz (z. B. Pkw, Kleinbus oder Kombiwagen), das zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen (s. Rdn. 1884 f.) des Steuerpflichtigen gehört (sog. betriebliches Kfz), sind sämtliche mit dem Kfz in Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgaben abziehbar. Wird ein solches Kfz auch für Privatfahrten genutzt, so liegt in Höhe des privaten Kostenanteils eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme vor (§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG). Wegen der Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vgl. Rdn. 1251 ff. und 1296 ff.

1872Gehört ein betrieblich genutztes Kfz nicht zum Betriebsvermögen, sondern zum Privatvermögen, wird der Gewinn nicht durch die mit diesem Kfz unternommenen Privatfahrten beeinflusst. Wegen Zuordnungsfragen vgl. Rdn. 1874 ff. Zum Betriebsausgabenabzug der Kosten eines zum Privatvermögen gehörenden Kfz, die durch Geschäftsreisen veranlasst sind, s. Rdn. 686 und wegen des Betriebsausgabenabzugs für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte Rdn. 1276 ff.

1873Bei einem zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz ist bei einer Privatnutzung der Wert der Nut...