Reisekosten
3. Aufl. 2017
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E. Umzugskosten
I. Umzugskosten im privaten Dienst
1. Steuerfreie Erstattung von Umzugskosten durch den Arbeitgeber
a) Grundsätzliches
1341Aufwendungen für den Umzug von einer Wohnung in eine andere sind ihrer Natur nach grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Ist der Wohnungswechsel jedoch (so gut wie ausschließlich) beruflich veranlasst – spielen also private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle oder sind diese unbeachtlich –, können die Aufwendungen durch den Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG ersetzt werden. Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der sich nach dem Bundesumzugskostengesetz als höchstmögliche Umzugskostenvergütung ergäbe und sind insoweit steuerfrei, als keine höheren Beträge erstattet werden, als beim Arbeitnehmer als Werbungskosten abziehbar wären (s. Rdn. 1436 ff.).
1342Da der Beitrag bzw. die Pauschale zur Anschaffung klimabedingter Kleidung (§ 21 AUV neu, bisher § 11 AUV) und zur Ausstattung (§ 19 AUV neu, § 12 AUV bisher) nicht als Werbungskosten abziehbar sind (s. Rdn. 1482, 1441), können diese Aufwendungen nicht steuerfrei erstattet werden.
1343Der Arbeitnehmer hat ...