Reisekosten
3. Aufl. 2017
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D. Aufwendungen der Selbständigen für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb
I. Grundsätzliches
1251Die Aufwendungen von Gewerbetreibenden, Selbständigen i. S. d. § 18 EStG oder von Land- und Forstwirten für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte können grundsätzlich nur in Höhe einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG). Die rückwirkenden Änderungen, die durch das Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale v. für Arbeitnehmer gelten, sind auch bei den Gewinneinkunftsarten zu beachten. Grundsätzlich gilt der Ansatz der Entfernungspauschale in gleicher Weise wie bei Arbeitnehmern (vgl. Rdn. 996 ff.) Die Rechtsprechung des BFH zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG prägt die Beurteilung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG vor – dies allerdings nicht uneingeschränkt. Bezogen auf den Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist das vom VI. BFH-Senat zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (i. d. F. bis 2013) verwendeten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte für Zwecke der Besteuerung von Arbeitnehmern entwickelte Differenzierungskriterium, ob deren Arbeitgeber bei dem Kunden, in dessen Räumen der Arbeitnehmer tätig wird, eine eigene Betriebsstätte unterhalte oder nich...