Reisekosten
3. Aufl. 2017
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C. Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. „dauerhaftem Ort“ oder weiträumigem Tätigkeitsgebiet ohne erste Tätigkeitsstätte
I. Einführung
996Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom , ist mit Wirkung zum der für den Anwendungsbereich der Entfernungspauschale relevante Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ durch den neuen Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt und in § 9 Abs. 4 EStG gesetzlich definiert worden. Danach ist erste Tätigkeitsstätte die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Zur Begriffsbestimmung im Einzelnen vgl. Rdn. 85 ff.
Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte inne, findet gleichwohl seit die Entfernungspauschale in den Fällen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG Anwendung. Hiervon ist auszugehen, sofern ein Arbeitnehmer nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit...