Reisekosten
3. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Reisekosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer
I. Einführung
1. Grundsätzliches
1Reisekosten können als Betriebsausgaben (s. Rdn. 10, 16) den Gewinn mindern oder als Werbungskosten (s. Rdn. 10, 17) bei den sog. Überschusseinkunftsarten (insb. bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) abgezogen werden. Privat veranlasste Reisekosten können ggf. als Sonderausgaben (vgl. Rdn. 43) oder als außergewöhnliche Belastung (s. Rdn. 44) berücksichtigt werden.
2Dies ergibt sich aus der allgemeinen Betriebsausgabendefinition des § 4 Abs. 4 EStG, aus der allgemeinen Werbungskosten-Begriffsbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, aus § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG wegen des Sonderausgabenabzugs und § 33 Abs. 1 EStG wegen der außergewöhnlichen Belastungen. Darüber hinaus enthalten § 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG Regelungen zum steuerfreien Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten ist gesetzlich eingeschränkt (§ 9 Abs. 4a, 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG).
3Die Einzelheiten für die steuerfreie Arbeitgebererstattung bzw. den Werbungskostenabzug sind für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit seit im EStG geregelt, wobei § 9 Abs. 4 EStG den Grundbaustein des neuen einkommensteuerrechtlichen Reisekostenrech...