Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 14.09.2017 IX ZR 261/15, NWB 42/2017 S. 3193

Insolvenz | Eröffnung des Verfahrens rechtfertigt keine Kündigung eines Werklieferungsvertrags aus wichtigem Grund

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers stellt für sich genommen keinen wichtigen, die Vergütungsansprüche des Unternehmers ausschließenden Grund für die Kündigung eines nach dem Eröffnungsantrag geschlossenen Werklieferungsvertrags dar.

Anmerkung:

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keinen Einfluss auf den Bestand und den Inhalt von Verträgen. Diese bleiben in der Lage bestehen, in welcher sie sich bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens befanden, so dass das Kündigungsrecht des Bestellers (§ 649 BGB) auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmers fortbesteht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund sieht § 649 BGB zwar nicht vor. [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Aber nach st. Rspr. des BGH ist der Auftraggeber eines Werkvert...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen