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FG Münster Urteil v. - 6 K 3009/15 E EFG 2017 S. 1582 Nr. 19

Gesetze: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4

Werbungskosten: Erste Tätigkeitsstätte, Entfernungspauschale

Leitsatz

1) Hat der Arbeitsgeber im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Arbeitnehmer (Flugbegleiter) „als Beschäftigter in X.” beschäftigt wird und muss sich der Arbeitnehmer für den typischen Arbeitseinsatz immer in einem bestimmten Gebäude des Arbeitsgebers an dem Beschäftigungsort X. einfinden, ist dieser Ort als erste Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 EStG ausreichend festgelegt.

2) Für Tage, an denen der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, ist die Entfernungspauschale i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG zu berücksichtigen. Für die Tage, an denen der Arbeitnehmer nach einem mehrtägigen Einsatz lediglich die Strecke von der ersten Tätigkeitsstätte zu seiner Wohnung zurücklegt, kann keine (weitere) Entfernungspauschale berücksichtigt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2017:0714.6K3009.15E.00

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 18 Nr. 38
DStR 2018 S. 6 Nr. 25
DStRE 2018 S. 845 Nr. 14
EFG 2017 S. 1582 Nr. 19
EStB 2018 S. 76 Nr. 2
EStB 2019 S. 386 Nr. 9
GStB 2017 S. 437 Nr. 12
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3186
YAAAG-58234

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FG Münster, Urteil v. 14.07.2017 - 6 K 3009/15 E

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