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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 822

Mittelbarer Anteilseignerwechsel bei § 1 Abs. 2a GrEStG

Hans-Christoph Graessner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-51096 Im Mittelpunkt dieses Aufsatzes steht die Frage, ob auch ein Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft als „mittelbarer Altgesellschafter“ im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes angesehen werden kann. Bisher wird dies von Seiten der Finanzverwaltung verneint und die Auffassung vertreten, nur die Kapitalgesellschaft selbst könne Altgesellschafter sein. Diese Frage ist nach der Gesetzesänderung in 2015 weiterhin offen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hintergrund: [i]Anpassung des § 1 Abs. 2a GrEStG durch das StÄndG 2015Die Grunderwerbsteuer erfasst als fiktiven Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG unmittelbare und mittelbare Änderungen des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft (Immobilien-Personengesellschaft). Während die Auslegung der „unmittelbaren“ Änderung des Gesellschafterbestands grds. unstrittig ist, wirft die „mittelbare“ Änderung des Gesellschafterbestands hingegen eine Vielzahl von Fragen mit erheblicher praktischer Bedeutung auf. Zuletzt hat der Gesetzgeber § 1 Abs. 2a GrEStG im November 2015 durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) angepasst. Hintergrund dieser Änderung war ein von der Auffassung der Finanzverwaltung abweichendes BStBl 2013 II S. 833

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