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BFH 19.01.2017 III R 28/14, StuB 14/2017 S. 566

Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

(1) Weder ein Benennungsverlangen i. S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzung einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an NWB PAAAF-78701, BStBl 2016 II S. 815 = Kurzinfo StuB 2017 S. 205 NWB OAAAG-39120). (2) Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerbescheids gestellten Benennungsverlangens bekannt, dass der Stpfl. den Wareneingang nicht entsprechend den Vorschriften des § 143 Abs. 1 AO aufgezeichnet hat, kann diese eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellen. (3) Die Schätzung der Höhe der durch einen Wareneinkauf entstandenen Betriebsausgaben setzt voraus, dass sich das FA bzw. das FG die volle Überzeugung davon verschafft hat, ob und ggf. in welchem Umfang ein Wareneinkauf durch den Stpfl. stattgefunden hat. Hie...

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