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BFH 08.03.1989 II R 37/86
Grunderwerbsteuer; | Gegenleistung bei unterverzinslichen Darlehen (§§ 10, 11 GrEStG Schleswig-Holstein)
Wird beim Kauf eines Grundstücks ein Teil des Kaufpreises gegen Zahlung von 4 v.H. Zinsen jährlich einige Jahre gestundet, so ist der vereinbarte Kaufpreis auch dann als Gegenleistung anzusetzen, wenn am Kapitalmarkt für ein entsprechendes Darlehen erheblich höhere Zinsen gezahlt werden müßten ().