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BFH 18.05.2017 IV R 36/14, NWB 29/2017 S. 2163

Einkommensteuer | Kein Verlustausgleich bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten infolge der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz

Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer negativen Ergänzungsbilanz, welche infolge der Wahlrechtsausübung nach § 6b EStG aufzustellen war, negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Nach dem steht damit eine tatsächlich geleistete Einlage bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung.

Anmerkung:

Mit diesem, einen Verlustausgleich ablehnenden Urteil hat der BFH die Vorinstanz bestätigt. Im Ergebnis wurde damit verhindert, dass die Klägerin (hier Beigeladene) trotz Einbringung ihrer Mitunternehmeranteile nach § 24 UmwStG zum gemeinen Wert eine Besteuerung der stillen Reserven durch Ansatz einer [i]Grundlagen „Verlustausgleich – Verlustabzug“ NWB CAAAE-60556 Reinvestitionsrücklage ...

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