Marcus Arndt, Hans-Joachim Driehaus

Straßenbaubeiträge

1. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81401-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66831-9

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Straßenbaubeiträge (1. Auflage)

Fünfter Teil: Einschlägige Rechtsvorschriften

I. Bayern

Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl S. 351) – Auszüge –

Art. 5 Beiträge

(1) 1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.2 Der Investitionsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gebietskörperschaft aus ihrem Vermögen bereitgestellten Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung; er ist beitragsfähig, soweit er erforderlich ist. 3 Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach Art. 5a zu erheben sind.4 Bei der Ermittlung von Beiträgen für die Herstellung und Anschaffung leitungsgebund...