Straßenbaubeiträge
1. Aufl. 2017
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§ 9 Ermittlung des umlagefähigen Aufwands
I. Allgemeines
1Nach Abschluss der Aufwendungsphase steht die Höhe des beitragsfähigen Aufwands fest. In der sich anschließenden Verteilungsphase geht es darum, die Beteiligten zu ermitteln, die mit dem Aufwand zu belasten sind und die Lasten zwischen ihnen angemessen zu verteilen. Dabei ist der beitragsfähige Aufwand zunächst im Verhältnis zwischen der Gemeinde als Repräsentantin der Allgemeinheit einerseits und der Gruppe aller Anlieger andererseits zu verteilen. Ziel dieser ersten „Unterphase“ der Verteilungsphase ist es, den umlagefähigen Aufwand zu ermitteln. Umlagefähig ist der Teil des beitragsfähigen Aufwands, aus dem – vorbehaltlich des Umgangs mit Zuschüssen Dritter – der Gemeindeanteil ausgesondert wurde. Der so ermittelte umlagefähige Aufwand ist dann in einem zweiten Schritt der Verteilungsphase innerhalb der Gruppe der Anlieger zu verteilen, also im Verhältnis der Anlieger zueinander.
2Maßstab für die Verteilung des beitragsfähigen Aufwands zwischen der Allgemeinheit einerseits und der Gruppe der Anlieger andererseits ist der sich aus der Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße ergebende Vorteil für die eine oder die andere Gruppe. D...