Straßenbaubeiträge
1. Aufl. 2017
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§ 5 Aufbau des Straßenbaubeitragsrechts
1Sowohl die gesetzlichen Regelungen in den Kommunalabgabengesetzen als auch die Satzungsvorschriften, die sich mit dem Straßenbaubeitragsrecht befassen, unterfallen einem bestimmten logischen Aufbau. Nach hergebrachter Betrachtungsweise sind dabei drei verschiedene Phasen zu unterscheiden, denen die einzelnen Regelungen des Beitragsrechts und die zu ihrer Anwendung nötigen Schritte zugeordnet werden können. Zu unterscheiden sind dabei eine Aufwendungsphase, eine Verteilungsphase und eine Heranziehungsphase.
2Der Aufwendungsphase sind alle Regelungen und Verfahrensschritte zuzurechnen, die sich mit der Ermittlung des Aufwands befassen, den die Gemeinde zu beitragsrelevanten Zwecken erbracht hat. Zur Aufwendungsphase gehört etwa die Bestimmung der Straße und ihrer Bestandteile. Denn beitragsfähig ist nur der Aufwand für die Straße und nicht für nicht mehr zur Straße gehörende sonstige Anlagen. Außerdem gehören zur Aufwendungsphase die gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Regeln über den Beitragstatbestand. Denn beitragsfähig ist nur der Aufwand für solche Maßnahmen, die einen Beitragstatbestand erfüllen. Weiter gehören hierzu die Regeln über den R...