Straßenbaubeiträge
1. Aufl. 2017
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§ 2 Ausschluss einer Beitragserhebung durch das Gebot der Rechtssicherheit, durch das Sanierungsrecht und durch vorgehende landesrechtliche Spezialvorschriften
I. Ausschluss einer Beitragserhebung durch das Gebot der Rechtssicherheit
1. Verfassungsrechtliches Gebot der zeitlichen Begrenzung einer Erhebung kommunaler Abgaben zum Vorteilsausgleich
1Im Straßenbaubeitragsrecht kommt es nicht selten vor, dass zwischen der Benutzbarkeit einer ausgebauten (verbesserten oder erneuerten) öffentlichen Anlage (Einrichtung) und dem Entstehen sachlicher Beitragspflichten als Voraussetzung für eine Beitragserhebung ein Zeitraum von 20 Jahren oder mehr verstreicht; in diesem Zeitraum bleibt der Beitragspflichtige im Unklaren darüber, (ob und) wann er mit einer Beitragsbelastung rechnen muss. Dem ist das entgegengetreten. Es hat entschieden, das Gebot der Rechtssicherheit als wesentlicher Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips oder genauer: das Rechtsstaatsprinzip in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schütze davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsich...