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PiR Nr. 6 vom Seite 159

ED/2017/3: Kündigungsklauseln mit negativer Entschädigung

Der aktuelle IASB-Entwurf einer Ergänzung von IFRS 9

Dr. Jan-Velten Große

Unter den beim IASB und IFRS IC eingereichten Anwendungsfragen zu IFRS 9 hat eine die Fürsorgepflicht des IASB besonders geweckt: Schuldinstrumente mit beidseitigen Kündigungsrechten, unter denen nicht nur der „Stillhalter“, sondern ggf. sogar der Kündigende selbst entschädigt wird, erfüllen (mutmaßlich) nicht das für die Bewertung relevante Zahlungsstromkriterium. Dies hat der IASB bestätigt, verbunden mit dem Zugeständnis, dies zu ändern. Nunmehr liegt der Entwurf ED/2017/3 für eine entsprechende Ergänzung von IFRS 9 vor. Deren Finalisierung soll noch vor Ende 2017 erfolgen – „rechtzeitig“ vor Erstanwendung von IFRS 9 insgesamt.

Große, Klärung von Zweifelsfragen nach Verabschiedung eines Standards am Beispiel von IFRS 9, PiR 3/2017 S. 73 NWB OAAAG-39065

Kernaussagen
  • Der IASB hat infolge einer eingereichten Anwendungsfrage eine geringfügige Änderung von IFRS 9 vorgeschlagen. Dies soll sehr kurzfristig (Verabschiedung voraussichtlich im Oktober 2017) abgearbeitet werden, was gleichwohl (zu) spät ist – angesichts der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 9 ab .

  • Inhaltlich soll die Regelung in IFRS 9.(b), wonach Verträge mit Kündigungsoptionen, die nur eine (einseitige) Entsch...

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