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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 55/17

Gesetze: AO § 145 Abs. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 3, UStG § 22, UStDV § 63, UStDV § 64, UStDV § 65, UStDV § 66, UStDV § 67, UStDV § 68

Einkommensteuer / Umsatzsteuer: Aufzeichnungspflichten bei offener Ladenkasse bei Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung - hier: Marktbeschicker

Leitsatz

Auch bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG muss die vollständige Erfassung der (baren) Betriebseinnahmen nachvollziehbar dokumentiert und überprüfbar sein. Werden die Bareinnahmen mittels offener Ladenkasse oder in ähnlicher Form erfasst, setzt dies ordnungsmäßige Kassenberichte oder vergleichbare Aufzeichnungen voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 212 Nr. 7
BBK-Kurznachricht Nr. 17/2017 S. 783
JAAAG-44903

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.03.2017 - 2 V 55/17

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