Online-Nachricht - Donnerstag, 06.04.2017

Gesetzgebung | Entwurf einer Kassensicherungsverordnung veröffentlicht (BMF)

Das BMF hat am den Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) veröffentlicht.

Hintergrund: Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des neuen § 146a AO präzisiert.

Die Kassensicherungsverordnung legt fest

  • welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind,

  • wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung im Sinne des § 146a AO zu erfolgen hat,

  • wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind,

  • die Anforderungen an eine einheitliche digitale Schnittstelle,

  • die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung,

  • die Anforderungen an den auszustellenden Beleg sowie

  • die Kosten der Zertifizierung.

Hinweise:

In § 1 Satz 2 der KassenSichV-E wird klarstellend geregelt, dass Fahrscheinautomaten, Fahrscheindrucker, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten, Taxameter und Wegstreckenzähler sowie Geld- und Warenspielgeräte nicht zu den elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO gehören. Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte ist jedoch über eine Änderung der Verordnung möglich.

Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum zum Referentenentwurf des BMF äußern. Der Referentenentwurf (Stand: ) ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Datei können Sie auch hier herunterladen.

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Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAG-42112