Online-Nachricht - Donnerstag, 16.03.2017

Umsatzsteuer | Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5. beachten

Unternehmer, die im Jahr 2016 den Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Gegenständen geltend machen wollen, müssen den beachten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der betroffene Gegenstand ganz bzw. anteilig nachvollziehbar dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden.

Falls dies nicht bereits durch einen Vorsteuerabzug in den Umsatzsteuervoranmeldungen dokumentiert wird, sollte dies bewusst in einer vor dem eingereichten Umsatzsteuererklärung nachgeholt werden.

Weitere Infos hierzu:

Quelle: NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-40284