Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2016 – Teil 3: Handlungsbedarf aufgrund steuerlicher Änderungen zum Jahresende
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
Die übrigen Teile dieses Aufsatzes finden Sie unter:
Zur Übersichtsseite, von der alle Teile aufgerufen werden können.
III. Handlungsbedarf aufgrund steuerlicher Änderungen zum Jahresende
1. Investitionsabzugsbetrag als „Fiskalkredit“
Mit erstmaliger Wirkung für den Veranlagungszeitraum 2016 sind die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag dahingehend neu gefasst worden, dass
einerseits § 7g Abs. 1 EStG so formuliert wurde, dass die „Beabsichtigung“ einer Investition nicht mehr erforderlich ist (wie dies in § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG in der früheren Fassung der Fall war), und S. 3668
andererseits das bislang nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG gegebene Erfordernis entfällt, die Funktion des anzuschaffenden oder herzustellenden begünstigten Wirtschaftsguts zu benennen.
Nach der Neuregelung kann der Steuerpflichtige für Wirtschaftsjahre, die nach dem enden (vgl. § 52 Abs. 16 Satz 1 EStG), Abzugsbeträge für künftige Investitionen im beweglichen Anlagevermögen bis zu einem Höchstbetrag von unver...