BMF - III C 2 - S 7124/10/10001: 001 BStBl 2017 I S. 108

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung eines Erdgasspeichers als Teil des Erdgasnetzes i. S. d. § 3g UStG

Kavernen- oder Porenspeicheranlagen zur Speicherung von Erdgas sind technisch und räumlich unmittelbar mit den Leitungen des Erdgasnetzes verbunden. Die in diesem System vorhandenen Gasmengen sind physisch nicht voneinander abgrenzbar und unterliegen einer unkontrollierten Vermischung innerhalb des Verbundes. Die Speicheranlagen bilden dadurch mit dem angeschlossenen Erdgasleitungsnetz eine Einheit und sind Teil dieses Netzes im Sinne des § 3g UStG.

Der Ort der Lieferung von Mindest- und Arbeitsgas in mit dem Netz verbundenen Erdgasspeichern – ohne eine tatsächliche Ausspeicherung von Gas – bestimmt sich folglich unter den weiteren dort genannten Voraussetzungen nach § 3g UStG.

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das  –, BStBl 2017 I S. 104, geändert worden ist, in Abschnitt 3g Abs. 1 wie folgt geändert:

  1. Nach Satz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:

    3 Zum Erdgasnetz gehören auch die Erdgasspeicheranlagen, deren Zugang ausschließlich über eine Erdgasleitung erfolgt, die fest und dauerhaft an das Erdgasverteil- bzw. Erdgasübertragungsnetz angeschlossen ist.”

  2. Der bisherige Satz 3 wird neuer Satz 4.

II. Anwendung

Die unter I. genannten Grundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF v. - III C 2 - S 7124/10/10001: 001


Fundstelle(n):
BStBl 2017 I Seite 108
BB 2017 S. 342 Nr. 7
DStR 2017 S. 205 Nr. 4
UR 2017 S. 210 Nr. 5
Ubg 2017 S. 119 Nr. 2
DAAAG-36160