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BBK Nr. 3 vom

Investitionszeitraum bei Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags

Rüdiger Happe

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Happe, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 1/2015 S. 17 NWB CAAAE-81746 In der Vergangenheit musste das begünstigte Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktion nach benannt und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angegeben werden.

[i]Erleichterungen durch das StÄndG 2015 Ein Kernpunkt der Änderung des § 7g EStG durch das Steueränderungsgesetz 2015 ist nun der Wegfall dieser Einschränkungen. Beide Voraussetzungen – sowohl die Funktionsbenennung als auch die Kostenschätzung für ein bestimmtes Projekt – sind in der Neufassung des § 7g EStG nicht mehr genannt.

[i]Riepolt, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bei der E-Bilanz, StuB 2/2015 S. 62 NWB CAAAF-42318 Der geänderte § 7g EStG enthält allerdings nun die Verpflichtung, die Summe der Abzugsbeträge und der hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Hinweis:

[i]BMF, Schreiben vom 15.1.2016 - IV C 6 - S 2139-b/13/10001 NWB LAAAF-46560 Das bezieht sich nur auf die Gesetzeslage bis einschließlich 2015. Auf Investitionsabzugsbeträge, die auf Basis der Gesetzesfassung nach dem Steueränderungsgesetz 2015 gebildet werden, findet es keine Anwendung.

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