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Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften
Zugleich: Schicksal des fortführungsgebundenen Verlustvortrags bei Umstrukturierungen sowie im Treuhandmodell
Der Beitrag setzt sich mit dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften neu in das Gesetz aufgenommenen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG auseinander. Dabei knüpft der vorliegende Beitrag an den bereits in der StuB erschienenen Beitrag (StuB 2016 S. 742 ff.) an und arbeitet die wesentlichen Abweichungen der finalen Gesetzesfassung des § 8d KStG im Vergleich zum Regierungsentwurf heraus. Zudem werden erste Überlegungen zu den Auswirkungen des fortführungsgebundenen Verlustvortrags in Umwandlungsfällen angestellt. Weiter folgt ein Ausblick zum Schicksal des fortführungsgebundenen Verlustvortrags auf Ebene des Treugebers im sog. Treuhandmodell.
Feldgen, Der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG-E, StuB 19/2016 S. 742 NWB RAAAF-83332
Welche wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf sieht der § 8d KStG vor?
Welche Auswirkungen hat die Abspaltung nach § 123 Abs. 2 UmwG sowie § 15 UmwG auf den fortführungsgebundenen Verlustvortrag auf Ebene des übertragenden Rechtsträgers?
Welches Schicksal trifft den fortführungsgebundenen Verlustvortrag der Treugeber-GmbH bei Begründung eines Treuhandmodells?