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NWB direkt Nr. 52 vom Seite 1464

Steuerberatungstätigkeit in der sog. Pflichtenzange

Francis B. El Mourabit und Ursula Brechmann

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-88605 Verstößt ein Steuerberater gegen seine Verpflichtung, sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten zu erkennen und gegenüber seinem Mandanten aufzuzeigen, droht ihm eine zivilrechtliche Haftung. Daneben führen die hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Steuerberaters dazu, dass dieser zunehmend in den Fokus der Steuerfahndung geraten kann.

Ausführlicher Beitrag s. .

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Die vorrangige Pflicht eines Steuerberaters ist es, die Interessen und die Rechte seines Mandanten zu wahren. Zu diesem Zweck muss ein Steuerberater Kenntnis sämtlicher Gesetze haben, die im Hinblick auf die Besteuerung relevant sind. Sind diese auslegungsbedürftig, hat der Steuerberater seine Tätigkeit für den Mandanten in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten, da diese richtungsweisende Bedeutung für die Entwicklung und Anwendung des Rechts hat.

[i]Haftung ergibt sich aus dem Steuerberatungsvertrag i. V. mit § 280 Abs. 1 BGBVerletzt ein Steuerberater eine der dargelegten Pflichten, haftet er gem. § 280 Abs. 1 BGB i. V. mit dem Steuerberatungsvertrag gegenüber seinem Mandanten hinsichtlich des dadurch entstandenen Schadens, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Ist dies der...

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