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NWB Nr. 52 vom Seite 3955

Steuerberatungstätigkeit in der sog. Pflichtenzange

Zivilrechtliche Haftung, steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit und Risikobegrenzung

Francis B. El Mourabit und Ursula Brechmann

[i]Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, NWB Verlag Herne, 6. Aufl. 2017, ISBN: 978-3-482-50566-2 Steuerberatern obliegen regelmäßig weitreichende Pflichten aus dem Mandatsverhältnis, nach denen sie ihren Mandanten gegenüber gehalten sind, sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten zu erkennen und aufzuzeigen. Verstößt ein Steuerberater gegen diese Verpflichtung, drohen ihm Schadensersatzansprüche seines Mandanten. Dabei haften Steuerberater vom Grundsatz her mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die bei ihren Mandanten infolge der mit Mängeln behafteten Beratung eingetreten sind. Daneben führen die hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten der Steuerberater dazu, dass diese zunehmend in den Fokus der Steuerfahndung geraten. Geht der Steuerberater im Rahmen seiner Pflichtenerfüllung zu weit, drohen ihm steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Unterlaufen ihm leichtfertige Sorgfaltspflichtverstöße, besteht das Risiko einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit. Das Spannungsverhältnis, in dem sich ein Steuerberater befindet, wird daher in der Literatur zutreffend als „Pflichtenzange“ bezeichnet (Schwedhelm, DStR 2006 S. 1017). In einem immer undurchsichtiger werdenden Beratungsumfeld sind Steuerberater in der Folge zunehmenden Risiken ausgese...

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