Online-Nachricht - Dienstag, 20.12.2016

Umsatzsteuer | Masseverbindlichkeiten bei Vorsteuerberichtigung (FG)

Die aus der Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld stellt eine Masseverbindlichkeit dar (; Revision anhängig sowie ; Revision anhängig).

Sachverhalt: In beiden Fällen stritten die Beteiligten darüber, ob eine aus einer – aufgrund der Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren notwendige – Vorsteuerberichtigung resultierende Umsatzsteuerschuld zu einer Insolvenzverbindlichkeit oder zu einer Masseverbindlichkeit führt. Die Kläger trugen vor, die Vorsteuerberichtigungsansprüche seien Insolvenzforderungen. Das beklagte FA war der Ansicht, die Berichtigung der Vorsteuer wegen Uneinbringlichkeit habe in der Insolvenzmasse zu erfolgen, es handele sich also um eine Masseverbindlichkeit.

Hierzu führte das FG Sachsen weiter aus:

  • Die sich aus der Vorsteuerberichtigung ergebende Umsatzsteuerschuld stellt eine Masseverbindlichkeit dar und ist somit bei der Festsetzung der Umsatzsteuer im Streitjahr für die Masse zu berücksichtigen.

  • Zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung waren die Forderungen der Gläubiger erfüllt, wenn auch mit dem Makel der Anfechtbarkeit behaftet. Raum für eine Berichtigung der Vorsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG war somit zu diesem Zeitpunkt nicht.

  • Erst wegen der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Betreiben des Klägers hin erfolgten Rückgewähr der Zahlungen durch die Gläubiger entstanden deren Forderungen wieder und stand dann aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens fest, dass sie uneinbringlich waren, was die Berichtigungspflicht auch für die Vorsteuer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG nach sich zog.

Hinweis:

Die Revision zu ist beim BFH unter dem Az. XI R 5/16 anhängig. Die Revision zu ist unter dem Az. V R 56/16 anhängig.

Quelle: ; ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
NWB WAAAF-88770