Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
3. Aufl. 2016
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7. Kalkulation der DRG-Fallkosten nach dem InEK-Kalkulationshandbuch
7.1 Ablauf der Rohfallkostenermittlung
Die jährliche Pflege und Weiterentwicklung des deutschen DRG-Systems basiert auf den Kosten- und Leistungsdaten einer Stichprobe deutscher Krankenhäuser. Die Kostendaten werden dabei zu Ist-Werten auf Vollkostenbasis anhand der Vorschriften des Kalkulationshandbuchs in den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern unter der Regie des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) einheitlich erfasst.
Die Teilnahme an der Kalkulation ist freiwillig und wird gem. § 17b Abs. 5 KHG in Abhängigkeit von Anzahl und Qualität der übermittelten Datensätze pauschaliert vergütet. Zur Teilnahme ist der Abschluss einer „Vereinbarung über die Teilnahme an der Kalkulation für die Pflege und Weiterentwicklung des G-DRG-Systems” (Kalkulationsvereinbarung) erforderlich. In diesem Zusammenhang müssen teilnahmewillige Krankenhäuser die vollständige Erfüllung der in der Kalkulationsvereinbarung genannten Voraussetzungen zur Kalkulation nachweisen. Hierzu gehören die
Einrichtung einer separaten Datenumgebung für die Kalkulation,
Zudem ist die vollumfängliche Anwendung der Vorgaben des nachstehend beschriebenen InEK-Kalkulationshandbuchs verpflichtend.