Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
3. Aufl. 2016
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4. Die Ausgestaltung der Erlösrechnung im Krankenhaus
Die Krankenhausbehandlung kann vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant erbracht werden. Die Rangfolge der verschiedenen Krankenhausbehandlungsformen ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Ihre Vergütung richtet sich nach dem KHG, dem KHEntgG, der BPflV und dem SGB V sowie den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen.
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Quelle: in Anlehnung an
Tuschen/Quaas, Einführung, S. 80 und Tuschen/Trefz, Einführung
S. 5 | ||||
Leistungsformen im
Krankenhaus | ||||
Ambulantes
Operieren | Vorstationäre
Behandlung | Vollstationäre
Behandlung | Teilstationäre
Behandlung | Nachstationäre
Behandlung |
Einzelleistungsvergütung in Anlehnung an den EBM | Pauschalierte Vergütung aufgrund einer Vereinbarung
nach | Fallpauschalen, Zusatzentgelte, | Teilstationäre
Fallpauschalen, Zusatzentgelte, | Pauschalierte Vergütung aufgrund einer Vereinbarung
nach |
Zu- und Abschläge | Zu- und Abschläge, | |||
§ 8 KHEntgG | § 8 KHEntgG | |||
nicht berechenbar neben einer Fallpauschale, | Tagesbezogene Entgelte, Zusatzentgelte, Zu- und Abschläge | Tagesbezogene Entgelte, Zusatzentgelte, Zu- und
Abschläge | berechenbar, soweit die Summe der
Belegungstage die Gr... |