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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 12 vom Seite 7

Heilpädagogische Leistungen eines qualifizierten Subunternehmers sind von der Umsatzsteuer befreit

Lukas Hendricks

Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind unmittelbar gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmerin für eine Gesellschaft tätig ist, die ihrerseits gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe abrechnet.

Dies hat der 16. Senat des entschieden.

A. Sachverhalt

Streitig war zwischen den Beteiligten, ob die Klägerin aus ihrer selbständigen Tätigkeit als geprüfte Heilpädagogin steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder Nr. 16 Buchst. h UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ausgeführt hat.

Die Klägerin ist geprüfte Heilpädagogin. Heilpädagogen beschäftigen sich in Theorie und Praxis mit der Diagnostik, der Förderung und Begleitung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Die Aufgabe der Heilpädagogik ist es, Menschen mit Verhaltens­auffälligkeiten bzw. Verhaltensstörungen oder mit geistigen, psychischen, körperlichen und sprachlichen Beeinträchtigungen sowie deren Umfeld durch den Einsatz entsprechender pädagogisch-therapeutischer Angebote zu helfen.

Heilpädagogen unterstützen Menschen mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung, Sinnes­ und Mehrfachbehinderung oder chronischen Erkrankungen, um ihnen die soz...

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