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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 253/15 EFG 2016 S. 1471 Nr. 17

Gesetze: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogische Leistungen eines Subunternehmers?

Leitsatz

  1. Zur Steuerfreiheit von Leistungen von Heilpädagogen nach § 4 Nr. 14 UStG.

  2. Die Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch nichtmedizinische Hilfen im Bereich der Lebensführung sein.

  3. Heilbehandlungen sind derartige Leistungen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen.

  4. Als Indiz für eine Heilbehandlung kann der Abrechnungsmodus gegenüber der GmbH, nämlich nach den Leistungsnummern des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für die Abrechnung der Vertragsärzte, herangezogen werden.

  5. Leistungen einer geprüften Heilpädagogin sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, auch wenn sie nicht gegenüber einem Träger der Eingliederungshilfe, sondern als Subunternehmer für eine Gesellschaft tätig wird, die ihrerseits gegenüber dem Träger der Eingliederungshilfe abrechnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 5
EFG 2016 S. 1471 Nr. 17
AAAAF-78813

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 10.12.2015 - 16 K 253/15

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