Verdeckte Gewinnausschüttungen
12. Aufl. 2016
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VI. Berater- oder Subunternehmerverträge mit Gesellschaftern (bzw. Gesellschafter-Geschäftsführern)
1260Der von einem Gesellschafter(-Geschäftsführer) mit seiner GmbH abgeschlossene Beratervertrag hat, wenn er – wie alle Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – eine Prüfung am Drittvergleichsmaßstab besteht, nichts mit einem zugleich bestehenden Anstellungsverhältnis des Gesellschafters als Gf (oder sonstiger Arbeitnehmer) zu tun, daher wird er hier systematisch nicht unter der Überschrift „I. Der Anstellungsvertrag des GesGf" erörtert. Die von der Rspr. angenommene Rückwirkung selbst eines anzuerkennenden Beratervertrages auf die Angemessenheit der Vergütung im Anstellungsverhältnis (vgl. dazu im Folgenden Rn 1304) ist daher unberechtigt...