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StBMag Nr. 9 vom Seite 6

Früherer BFH-Vize Viskorf nun bei Taylor Wessing

Der frühere Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf, geb. 1950, ist als Of Counsel zu Taylor Wessing gegangen. Er ist überwiegend dem Münchner Standort zugewiesen, soll zudem aber auch in Düsseldorf tätig sein. Viskorf hat bis Mitte 2015 als Vorsitzender Richter des zweiten Senats beim BFH insbesondere die Rechtsprechung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie zur Grunderwerbsteuer in Deutschland in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt. Aus seiner Feder stammen zahlreiche richtungsweisende Urteile sowie die wiederholten Vorlagen des BFH an das Bundesverfassungsgericht zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes. Viskorf ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zur Erbschaftsteuer, zum Bewertungsgesetz und zur Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge und Co-Autor maßgeblicher Fachkommentare. Im letzten Jahr hatte Viskorf StBMag ein ausführliches Interview gegeben (StBMag 11/2015, S. 18 ff., Dok-ID NWB XAAAF-06989), in dem er bereits die Möglichkeit einer solchen Tätigkeit angekündigt hatte: „Ich habe mir nach meiner Pensionierung erst einmal vorgenommen, für sechs Monate nichts Neues anz...