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FG Niedersachsen 11.11.2015 6 K 386/13, KSR 9/2016 S. 12

Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags

Notwendiger Bestandteil eines Ergebnisabführungsvertrags ist die vertragliche Vereinbarung von Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter (§§ 291, 304 AktG). Das FG Niedersachsen erkennt einen Ergebnisabführungsvertrag steuerlich nicht an, wenn der variable Anteil einer an außenstehende Gesellschafter zu zahlenden Ausgleichszahlung am Gewinn der Organgesellschaft und nicht am Gewinn des Organträgers bemessen wird.

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