Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrags
Notwendiger Bestandteil eines Ergebnisabführungsvertrags ist die vertragliche Vereinbarung von Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter (§§ 291, 304 AktG). Das FG Niedersachsen erkennt einen Ergebnisabführungsvertrag steuerlich nicht an, wenn der variable Anteil einer an außenstehende Gesellschafter zu zahlenden Ausgleichszahlung am Gewinn der Organgesellschaft und nicht am Gewinn des Organträgers bemessen wird.