Finanzgerichtsordnung/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:
Aussetzung der Vollstreckung der Kostenfestsetzung/Erledigungsgebühr
Leitsatz
1. Die Vollstreckung eines
Kostenfestsetzungsbeschlusses ist nicht wegen eines mit der Erinnerung
eingewandten Missverständnisses bzw. Gehörsverstoßes im Hauptsacheerledigungs-Kostenlastbeschluss
auszusetzen, nachdem die Anhörungsrüge gemäß § 133 a FGO im Hauptsacheverfahren
versäumt worden ist.
2. Eine Erledigungsgebühr kann
bei nur teilweiser Erledigung entstehen; die besondere Mitwirkung
kann bereits vor dem Hintergrund anfangs fehlender sachlicher Mitwirkung
der Gegenseite einsetzen.
Fundstelle(n): LAAAF-77898
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 09.05.2016 - 3 KO 114/16
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