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StuB Nr. 14 vom Seite 547

Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Vorschlag der EU zur Bekämpfung aggressiver Steuerplanung

WP/StB CVA Hermann Kleinmanns

In den vergangenen Jahren wurden multinational agierende Unternehmen wie Amazon, Google und Starbucks immer wieder kritisiert, da sie vorhandene Gesetzeslücken in nationalen Steuersystemen gezielt nutzten, um ihre Ertragsteuerzahllast zu minimieren. Auf hierbei zur Anwendung gelangende Praktiken wird üblicherweise mit Begriffen wie Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (bzw. Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)) und aggressive Steuerplanung Bezug genommen. Dabei handelt es sich bei diesen Praktiken grundsätzlich um legale Vorgehensweisen zur Steuervermeidung, die indes die Integrität der nationalen Steuersysteme untergraben. Vor diesem Hintergrund haben vor allem die OECD, die G20 und die EU verschiedene Maßnahmen zur Unterbindung solcher Steuervermeidungen avisiert. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorstellung (Kap. II) und kritischen Würdigung (Kap. III) des von der EU im April 2016 veröffentlichten Vorschlags zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen.

Müller/Wohlhöfler, Neue Richtlinienvorschläge zur Unternehmensbesteuerung in der EU, IWB 6/2016 S. 200 NWB DAAAF-69231

Kernfragen
  • Welche Unternehmenspraktiken haben zu dem EU-Vorschlag geführt, Ertragsteuerinformationen offenleg...

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