Online-Nachricht - Freitag, 08.07.2016

Insolvenzrecht | Bundesrat stimmt Ausnahmen für Unwetteropfer zu

Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres ausgesetzt.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Bundesrat online, BR-Drucks. 343/16 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB DAAAF-77318