Online-Nachricht - Freitag, 08.07.2016
Insolvenzrecht | Bundesrat stimmt Ausnahmen für Unwetteropfer zu
Für Unternehmen, deren momentane Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle und des Hochwassers vom
Mai und Juni 2016 beruht, ist die Insolvenzantragsfrist bis zum Ende des Jahres
ausgesetzt.
Der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll bis im Wesentlichen im Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat online, BR-Drucks. 343/16 (Sc)
Fundstelle(n):
DAAAF-77318