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FG Münster Urteil v. - 4 K 3365/14 E EFG 2016 S. 808 Nr. 10

Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 4, EStG § 20 Abs 9, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 22 Nr 3, EStG § 10d, EStG § 15

Anlagebetrug im Zusammenhang mit Blockheizkraftwerken

Bestimmung der Einkunftsart

Leitsatz

1) Zur Frage, welcher Einkunftsart Verluste zuzuordnen sind, die aus einem betrügerischen Anlagesystem im Zusammenhang mit der beabsichtigten - aber nicht realisierten - Anschaffung und Nutzung von Blockheizkraftwerken entstehen.

2) Bei einem sog. "Verpachtungsmodell" liegen sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2016 S. 12 Nr. 17
EFG 2016 S. 808 Nr. 10
GAAAF-73727

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FG Münster, Urteil v. 11.03.2016 - 4 K 3365/14 E

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