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BFH 09.03.2016 V B 82/15, NWB 19/2016 S. 1414

Abgabenordnung | Rücknahme des Steuererlasses bei einem Lottogewinn in Millionenhöhe

Der zur Rücknahme eines gewährten Erlasses von Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen, wenn während der insolvenzrechtlichen Wohlverhaltensphase ein Lottogewinn in Millionenhöhe verschwiegen wurde, Stellung S. 1415genommen.

Anmerkung:

Der BFH führt aus, dass es [i]infoCenter „Erlass aus Billigkeitsgründen“ NWB RAAAB-26809 keiner Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf, dass das Finanzamt bei der Gewährung eines Billigkeitserlasses aus persönlichen Gründen nicht auf bestimmte Erwägungen beschränkt ist, sondern allgemein berücksichtigen kann, dass es nicht der Billigkeit entspricht, Steuerschulden zu erlassen, wenn ein Steuerschuldner sich nicht – wie nach § 227 AO vorausgesetzt – in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, sondern aufgrund eines beträchtlichen Lottogewinns die Steuerschulden in einem Schlage hätte til...

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