Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 31 Besprechungen

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Bedeutung der Vorschrift

1§ 31 StBVV regelt den Vergütungsanspruch für Besprechungen, die der Steuerberater für seinen Auftraggeber im allgemeinen Verwaltungsverfahren führt. Er betrifft nicht die Besprechungen, die der Berater mit seinem Mandanten führt, die entweder als Vorarbeiten gesondert (z. B. bei § 25 Abs. 2 StBVV) oder durch die Wahl eines höheren Rahmensatzes (z. B. bei § 27 StBVV) oder als Rat und Auskunft gesondert (vgl. § 23 StBVV) zu einem entsprechenden Gebührenanspruch führen.

II. Anwendungsbereich

2Es muss sich bei § 31 StBVV um Besprechungen mit Behörden oder mit Dritten im abgabenrechtlichen Sinne handeln.

3„Behörden” sind vor allem Finanzämter, Oberfinanzdirektionen, Landesfinanzbehörden und das Bundesfinanzministerium. Aber auch kommunale Dienststellen sind Behörden, mit denen oft wegen der Ausstellung von Bescheinigun­gen oder Urkunden verhandelt werden muss. Ein Gericht ist keine Behörde i. S. d. § 31 StBVV.

4Unter einer Besprechung ist die Erörterung der Sach- oder Rechtslage zu verstehen. Dabei muss diese Besprechung von der Behörde angeordnet sein oder im Einverständnis mit dem Mandanten geführt werden. Ein solches Einverständnis liegt vor, wenn der Steuerberater mit der Wahrnehmung sämtlicher Steuerangelegenheiten des Mandante...

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie