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Gemeinnützigkeit: Harmonisierung der Verwaltungsvorschriften mit der Rechtsprechung
Auslegung des
[i]BFH, Urteil vom 27. 11. 2013 - I R 17/12, BStBl 2016 II S. 68Seit der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des NWB WAAAE-63500 zur Frage der Gemeinnützigkeit des kommunalen Rettungsdienstes wurde innerhalb der Literatur vielfach über die Neuausrichtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung diskutiert. Zur Harmonisierung der Verwaltungsvorschriften zum Gemeinnützigkeitsrecht mit den neuen Urteilsgrundsätzen und Erreichung einer Handhabbarkeit für die Praxis wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung durch das [i]BMF, Schreiben vom 26. 1. 2016, BStBl 2016 I S. 155 NWB MAAAF-49289 unter gleichzeitiger Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt (BStBl 2016 II S. 68) novelliert. Der folgende Beitrag präzisiert die verwaltungsseitige Auslegung der BFH-Rechtsprechung. Zudem werden weitere Anpassungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Staates
1. Bisherige Auslegung der Finanzverwaltung
[i]Gemeinnützigkeitsfähigkeit des Hoheitsbereichs bisher durch Finanzverwaltung negiertDie Finanzverwaltung ging in der Vergangenheit – ebenso wie ein Teil der Literatur (s. nur Isensee/Knobbe-Keuk, Sondervotum zum G...BStBl 1991 I S. 81