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Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Auswirkungen auf die Steuerbefreiung bei gemeinnützigen und steuerbegünstigten Körperschaften
In dem Beitrag „Stiftungsbeteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften – Gefährdung der Gemeinnützigkeit?“ (NWB-EV 6/2015 S. 195 ff. NWB YAAAE-90170) wurden die Dos and Don'ts für Investitionen von steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften dargestellt. Nachfolgend werden hier insbesondere die Folgewirkungen bei Aberkennung/Entzug der Gemeinnützigkeit von steuerbegünstigten/gemeinnützigen Körperschaften betrachtet. Folgende Fragen sind hier unter anderem zu beantworten: Wann beginnt die Steuerfreiheit für eine gemeinnützige Körperschaft? Wirkt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit nur für zukünftige Veranlagungszeiträume oder auch für vergangene Veranlagungszeiträume? Inwieweit tragen Zuwender und Zuwendungsempfänger die Folgen aus der Aberkennung? In welchem Rahmen werden Haftungsrisiken/-folgen auf den Stifter beziehungsweise den Vorstand einer Stiftung zukommen?
Die Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Körperschaft, welche bereits als Rechtssubjekt die Körperschaftsteuerrechtsfähigkeit erworben hat, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen i. S. des § 60a AO s...