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StuB Nr. 5 vom Seite 193

Übergangsregelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen: Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren!

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach Auffassung des BFH bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gem. § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Dies hat der NWB LAAAF-48783 (DStR 2016 S. 239 = Kurzinfo StuB 2016 S. 163 NWB AAAAF-66935) und vom - V B 87/15 NWB SAAAF-67282 entschieden.

Es handelt sich jedoch nicht um eine Entscheidung in einem Hauptsachenverfahren. Die Entscheidung, ob das Vertrauensschutzkonzept des § 27 Abs. 19 Satz 2 UStG im konkreten Einzelfall den verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben genügt, den Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO zu suspendieren, wenn dem Bauleistenden kein Vermögensschaden droht, d. h. wenn er dem Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nachberechnen und dem FA den zivilrechtlichen Anspruch abtreten kann, bleibt einem Hauptsachenverfahren vorbehalten.

Praxishinweis

Das Niedersächsische FG hat sich mit der Übergangsregelung (§ 27 Abs. 19 UStG) zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen befasst. Diese Übergangsregelung sei danach verfassungskonform, so die niedersächsischen Richter ( NWB EAAAF-67440). Das FG hat die Revision zugelassen. Vermutlich wird der BFH im Revisionsverfahren eine Grundsatzentscheidung treffen.

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