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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 198/13 F

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, AO § 34, AO § 69

Werbungskostenabzug bei Geschäftsführerhaftung – Aufhebung des Haftungsbescheids nach Einigung im Besteuerungsverfahren der GmbH – Veranlassung von Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers auf Steuerschulden der GmbH durch die nichtselbständige Tätigkeit

Leitsatz

Zahlungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Zusammenhang mit einer zur Aufhebung des Haftungsbescheids gemäß § 69 AO führenden tatsächlichen Verständigung über die Höhe der Steuerschulden der GmbH für die GmbH leistet, können nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, weil durch die Aufhebung der Inhaftungnahme der denkbare Veranlassungszusammenhang mit der früheren Tätigkeit als Geschäftsführer aufgelöst worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2016 S. 211 Nr. 7
PAAAF-67432

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 19.02.2015 - 16 K 198/13 F

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