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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 4 K 1287/20

Gesetze: § 69 AO ; § 71 AO; EStG § 17 Abs. 2 Satz 1 ; EStG § 3c Abs. 2EStG ; StPO § 111b; StPO § 111c

Zahlungen aufgrund eines auf § 69 AO gestützten Haftungsbescheides im Falle der Geschäftsführerhaftung nachträgliche Werbungskosten Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG

Leitsatz

1. Zahlungen aufgrund eines auf § 69 AO gestützten Haftungsbescheides sind im Falle der Geschäftsführerhaftung grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht, da in diesem Falle die Haftungsinanspruchnahme nicht auf der Stellung als Gesellschafter, sondern ausschließlich auf dem Verhalten als Geschäftsführerin beruht.

2. Die Beschlagnahme eines Gegenstandes im Sinne der §§ 111b, 111c StPO führt zu keiner Vermögensverschiebung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, da es sich hierbei lediglich um eine Sicherungsmaßnahme handelt, die nicht zum Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, sondern lediglich zu einer Einschränkung der rechtlichen Verfügungsmacht führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2023 S. 873
RAAAJ-46465

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 20.10.2022 - 4 K 1287/20

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