Online-Nachricht - Freitag, 26.02.2010

Geldwerter Vorteil | Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber (OFD)

Die OFD Münster hat zur Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche Stellung genommen ( – 31).

Hintergrund: Zum Arbeitslohn gehören auch Vorteile, die Arbeitnehmern daraus entstehen, dass ihnen ihre Arbeitgeber Waren z.B. "einen Jahreswagen" aufgrund des Dienstverhältnisses verbilligt überlassen. Ob ein solcher Vorteil vorliegt, bestimmt sich grds. nach dem Endpreis, zu dem das Fahrzeug fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (§ 8 Abs. 3 Satz 1 EStG), dem "Angebotspreis". Das ist der grds. unabhängig von Rabattgewährungen nach der Preisangabenverordnung ausgewiesene Preis, sofern nicht nach den Gepflogenheiten im allgemeinen Geschäftsverkehr tatsächlich ein niedrigerer Preis gefordert wird.
Wahlrecht des Arbeitgebers bei der Bewertung des geldwerten Vorteils: Die OFD Münster weist in ihrer o.g. Verfügung u.a. darauf hin, dass zu der Frage, ob ein Wahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 und § 8 Abs. 3 EStG für die Bewertung des geldwerten Vorteils besteht (NWB SAAAC-17028 und das Nichtanwendungsschreiben des NWB YAAAC-42457), ein Revisionsverfahren anhängig ist (BFH-Az.: NWB JAAAD-30623; vgl. hierzu auch NWB-Nachricht v. 5.6.2009). Entsprechende Einsprüche sollen jedoch nur dann (weiter) ruhen, wenn der Einspruch auf das vorbezeichnete Revisionsverfahren gestützt wird bzw. wurde (siehe § 363 Abs. 2 Satz 2 AO).
 

 

Fundstelle(n):
NWB EAAAF-46036